Rechtsprechung
   RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,16
RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36 (https://dejure.org/1936,16)
RG, Entscheidung vom 08.12.1936 - 1 D 869/36 (https://dejure.org/1936,16)
RG, Entscheidung vom 08. Dezember 1936 - 1 D 869/36 (https://dejure.org/1936,16)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1936,16) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen Verfahren" oder einer "behördlichen Maßnahme" zu verstehen? 2. Zu den Begriffen der "Wissentlichkeit" und der "Leichtfertigkeit". 3. Ist im Bereiche des § 164 der § 193 StGB. anwendbar? 4. Zur Frage der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 90/51

    Zulässigkeit der Verlesung einer Erbscheinakte in der Hauptverhandlung -

    Wider besseres Wissen handelt nicht schon, wer nicht von der Wahrheit der behaupteten Tatsache überzeugt ist, sondern nur, wer von ihrem Gegenteil überzeugt ist (RGSt 18, 88; 32, 302; 71, 34).

    Dadurch, dass mehrere Behauptungen in der Weise zusammengefaßt werden, dass bei einzelnen Behauptungen verschiedene Schuldformen vorliegen, wird eine natürliche Handlungseinheit nicht ausgeschlossen (RGSt 71, 34, 40, JW 1938, 1387 Nr. 2, DJ 1939, 1284).

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52
    Es ist zutreffend, daß der Begriff der Leichtfertigkeit etwa mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit gleichbedeutend ist (RGSt 71, 34 [37]; Schönke a.a.O. VI, 3 b zu § 164 StGB).
  • BGH, 15.03.1960 - 1 StR 569/59

    Rechtsmittel

    Die bisherigen Feststellungen reichen hiernach nicht aus, um dem Angeklagten Leichtfertigkeit, die nach RGSt 71, 34, 37; 174, 176grober Fahrlässigkeit gleichzusetzen ist, nachweisen zu können.
  • BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55

    Rechtsmittel

    Zur inneren Tatseite der wissentlich falschen Anschuldigung im Sinne des § 164 Abs. 1 ist erforderlich, daß der Täter von der Unwahrheit der Beschuldigung überzeugt ist (u.a. RGSt 16, 37; 71, 34, 36 f).
  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 79/73

    Subjektives Element des Tatbestandsirrtums im Falle des Straftatbestandes der

    Die Rechtsprechung zu § 138 Abs. 3 StGB und zu § 164 StGB in der bis zum Ersten Gesetz zur Reform des Strafrechts geltenden Fassung hatte Leichtfertigkeit mit grober Fahrlässigkeit gleichgesetzt (RGSt 71, 34, 37).
  • BGH, 29.04.1959 - 2 StR 123/59

    Einfügung des Merkmals der Leichtfertigkeit in den Tatbestand der

    Sie hat die Rechtsprechung zu jenen Vorschriften, insbesondere zu § 164 Abs. 5 StGB, mit "grober Fahrlässigkeit" etwa gleichgesetzt (RG JW 1936, 388; RGSt 71, 34, 37 und 174, 176; BGH bei Dallinger MDR 1956, 396).
  • BGH, 28.06.1957 - 1 StR 365/56

    Rechtsmittel

    War dies der Fall, so steht ihm § 193 StGB zur Seite, sofern er nicht leichtfertig handelte (RGSt 63, 92, 94 und 202, 204; 66, 1 f; 71, 34, 37 f und 174 f).
  • BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56

    Rechtsmittel

    Das Landgericht sieht, wie seine Ausführungen zeigen, das Merkmal der Leichtfertigkeit als erfüllt an, das von der Rechtsprechung etwa der groben Fahrlässigkeit gleichgesetzt wird (RGJW 1936, 388 Nr. 20; RGSt 71, 34, 37; BGH 1 StR 287/51vom 3. Juli 1951, 2 StR 345/51 vom 9. August 1951, 5 StR 253/53 vom 15. Dezember 1953, 1 StR 575/55 vom 20. März 1956).
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 253/53

    Rechtsmittel

    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung, daß im Falle des § 164 StGB kein Raum für die Anwendung des § 193 StGB ist (vgl u.a. BGH in4 StR 352/53 vom 27.8.1953;1 StR 590/52 vom 8.5.1953 u. RGSt 71, 34, 37).
  • BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53

    Rechtsmittel

    Im Fall des § 164 StGB greift der § 193 StGB nicht Platz, Seine Anwendbarkeit entfällt, soweit falsche Anschuldigung in Tateinheit mit übler Nachrede vorliegt, auch für diese (RGSt 71, 34, 37).
  • BGH, 11.09.1951 - 2 StR 171/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.08.1951 - 2 StR 381/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1953 - 1 StR 590/52

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht